Patente sind territoriale Ausschließlichkeitsrechte, die Schutz gegen die Fremdbenutzung Ihrer Erfindungen gewähren und die strategisch gegen Wettbewerber eingesetzt werden können. Das Gebrauchsmuster ist eng mit dem Patent verwandt. Das "kleine Patent" ist der schnelle und kostengünstige Weg zum Schützen technischer Neuerungen, weil hier nur eine formelle Prüfung durch das Patentamt erfolgt. Die maximale Schutzdauer eines Gebrauchsmusters beträgt 10 Jahre, die eines Patents 20 Jahre.
Innovationsberatung |
Ausarbeitung von Anmeldestrategien |
Ausarbeitung von Patentanmeldungen |
Führung amtlicher Prüfungsverfahren |
Marken kennzeichnen Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens. Mit einer Marke lassen sich die Waren oder Dienstleistungen Ihres Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen unterscheiden. Gängige Markenformen sind z.B. eine Wortmarke, Bildmarke, eine Wort-Bild-Marke oder eine 3-D-Marke.
Beratung zum Markenschutz |
Markenrecherchen |
Ausarbeitung von Anmeldestrategien |
Ausarbeitung von Markenanmeldungen |
Führung amtlicher Prüfungsverfahren |
Eingetragene Designs schützen die Erscheinungsformen, also die die äußere Form- und Farbgestaltungen von industriell oder handwerklich hergestellten Erzeugnissen.
Beratung zum Designschutz |
Designrecherchen |
Ausarbeitung von Anmeldestrategien |
Ausarbeitung von Designanmeldungen |
Führung amtlicher Prüfungsverfahren |
Wenn ein erteiltes oder registriertes Schutzrecht Ihre wirtschaftliche Tätigkeit stört oder Sie konkret aus einem Schutzrecht bedroht werden, so gibt es die Möglichkeit diese Schutzrechte anzugreifen, wie bspw. durch Einsprüche oder Nichtigkeitsklagen bei Patenten.
Beratung und Analyse |
Vertretung in Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren vor dem DPMA und BPatG |
Gewerbliche Schutzrechte sind handelbare Güter die verkauft, lizenziert oder verpfändet werden können. Durch Verträge lassen sich Rechtsübergänge regeln. Durch Lizenzen wird die Einräumung von Nutzungsrechten geregelt.
Ausarbeitung von Verträgen (Entwicklungs- und Kooperationsverträgen) |
Ausarbeitung von Lizenzverträgen |
Erfindungen von Arbeitnehmern in Deutschland unterliegen dem Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbEG). Das ArbEG definiert welche Erfindungen unter dieses spezielle Gesetz fallen, die Bedingungen unter welchen das Recht an der Erfindungen unter dieses spezielle Gesetz fallen, die Bedingungen unter welchen das Recht an der Erfindung von einem Arbeitnehmer an den Arbeitgeber übergeht und welche Rechte und Pflichten für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber daraus entstehen. So steht dem Arbeitnehmer unter anderem eine angemessene Vergütung zu. Die Berechnung dieser Vergütung ist in den Richtlinien für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen geregelt.
Unterstützung bei der Implementierung sicherer und effizienter Prozesse |
Unterstützung von Unternehmen bei der routinemäßigen Bewertung von Arbeitnehmererfindungen |
Ermittlung angemessener Erfindervergütung |
Beratung und Verhandlung einvernehmlicher Vergütungsvereinbarungen |
Beratung und Vertretung im Streitfall vor der Schiedsstelle des DPMA |
Für detaillierte Informationen habe ich folgende Broschüren des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) für Sie zusammengestellt. (Inhaltlich verantworlich ist DPMA.)
www.dpma.de – DPMA Broschüre Patentschutz |
www.dpma.de – DPMA Broschüre Gebrauchsmusterschutz |
www.dpma.de – DPMA Broschüre Markenschutz |
www.dpma.de – DPMA Broschüre Designschutz |
Natürlich bin ich auch persönlich für Sie da und berate Sie gerne, sprechen Sie mich einfach an.
Patentanwalt Niko Alexas, Dipl.-Ing., LL.M.
Niko Alexas Dipl.-Ing., LL.M.
Patentanwalt
Friedhofstraße 3/2
88069 Tettnang
Sie erreichen mich unter
+49 7542 9791379
mail@nalpmd.de
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